Der EuGH hat entschieden, dass ein Seitenbetreiber mitverantwortlich für die personenbezogenen Daten ist, die über einen Facebook Like-Button übermittelt werden.
Webseitenbetreiber, die noch Social Plugins auf ihren Webseiten nutzen, sollten diese deswegen sicherheitshalber entweder ausbauen, oder mit einer s.g. 2-Klicklösung so umsetzen, dass vor dem Laden des Plugins eine Einwilligung des Benutzers eingeholt wird.
Quelle: https://www.e-recht24.de/news/facebook/11499-eugh-urteil-webseitenbetreiber-fuer-datensammlung-ueber-social-plugins-mitverantwortlich.html